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Reiseinformation / Travel information
Belgien
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 90, Schnellstraßen 120, Autobahnen 120
Promillegrenze: 0,5 (hohe Geldstrafen!)
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen 25 km/h (auch auf Autobahnen, deshalb ist es Pflicht, die nächste Ausfahrt zu benutzen).
- Bei Sicht unter 100 m durch Nebel, starken Regen oder Schneefall müssen Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden.
- Parkverbot besteht an Bordsteinen mit einer gelben Linie.
Dänemark
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 70, Schnellstraßen 70, Autobahnen 70
Promillegrenze: 0,5
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Auch am Tag muss mit Abblendlicht gefahren werden.
- An Straßeneinmündungen bedeuten weiße Dreiecke auf der Fahrbahn "Vorfahrt gewähren".
- Bei Autobahnzufahrten sind in der Regel entsprechend der Beschilderung (zwei Pfeile, die sich zu einem Pfeil vereinen) beide Seiten gleichberechtigt und müssen sich gegenseitig einfädeln lassen. Dieses Schild wird manchmal auch abseits von Autobahnen verwendet.
- Achten Sie auf die Einhaltung der Parkvorschriften (hohe Bußgelder!).
- Storebælt- und Øresund-Autobahnbrücke sind gebührenpflichtig.
Finnland
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 80, Autobahnen 80
Promillegrenze: 0,5 (harte Strafen!)
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Außerorts ist auch tagsüber das Fahren mit Abblendlicht Pflicht.
- Straßenbahnen und Busse im Stadtverkehr haben immer Vorfahrt.
- Beachten Sie die Wildwechsel-Warnschilder: Rentiere oder Elche überqueren häufig - und vor allem in der Dämmerung - die finnischen Straßen. Die Schilder geben die ungefähre Länge der Gefahrenzone an. Bei einem Unfall mit einem Rentier oder Elch müssen Sie unverzüglich die nächste Polizeidienststelle benachrichtigen (Notruf 112).
- Von Anfang Dezember bis Ende Februar sind Winterreifen (mit der Aufschrift M+S oder MS sowie mit einer Profiltiefe von mindestens 3 mm) für alle Fahrzeuge bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht vorgeschrieben. Bei Gespann muss auch der gebremste Anhänger mit Winterreifen ausgerüstet sein. Schneeketten sind nicht erlaubt, jedoch Spikes.
- Strafen für Verkehrsverstöße sind verhältnismäßig hoch; die jeweilige Bußgeldhöhe wird einkommensabhängig ermittelt.
Frankreich
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 90, Schnellstraßen 110, Autobahnen 130
Promillegrenze 0,5
Bei Nässe muss die Geschwindigkeit außerorts um 10, auf Autobahnen um 20 km/h verringert werden. Wer seinen Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, darf außerorts höchstens 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren.
Kfz über 3,5 t: außerorts 80, auf Schnellstraßen (2 Fahrspuren in jeder Richtung) 100, auf Autobahnen 110 km/h.
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Abblendlicht ist bei Regen- und Schneefällen sowie in Tunnels und Galerien vorgeschrieben.
- Kreisverkehr hat Vorfahrt, soweit entsprechend beschildert.
- Vorfahrtsstraßen enden an den Ortsschildern.
- Straßenbahn hat Vorfahrt.
- Gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot.
- Verkehrsverstöße, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, werden im Allgemeinen strenger geahndet als in Deutschland. Für Alkoholdelikte werden besonders hoche Geldbußen erhoben. Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprechanlage erlaubt. In der Zone "Bleu" (blau) darf nur mit Parkscheibe geparkt werden.
Griechenland
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 100, Autobahnen 120
Promillegrenze 0,5
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Gelbe Linien an den Straßenrändern in Athen sowie das Schild "Vorfahrtsstraße" bedeuten auch Parkverbot.
- Kraftfahrzeuge müssen mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein.
- Die Einfuhr von Reservetreibstoff, seine Mitnahme auf Fähren und das Auffüllen von Reservekanistern an Tankstellen sind verboten.
Großbritannien und Nordirland
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in Meilen/km/h: innerorts 30/48, außerorts 50/80, Schnellstraßen 60/96, Autobahnen 60/96
Promillegrenze 0,8
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Es wird links gefahren und rechts überholt. Wenn nicht anders angegeben, gilt die Vorfahrtsregelung "rechts vor links".
- Parken ist auf Straßen mit dem Zeichen NO WAITING verboten.
- Kreisverkehr hat Vorfahrt.
Irland
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in Meilen/km/h: innerorts 30/48, außerorts 50/80, Schnellstraßen 50/80, Autobahnen 50/80
Promillegrenze 0,8
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Es wird links gefahren und rechts überholt.
- Wenn nicht anders angegeben, "rechts vor links".
- Parken ist auf Straßen mit dem Zeichen NO WAITING verboten.
- Bei Scheinwerfern mit Asymmetrischem Licht muss der entsprechende Sektor der Scheinwerferstreuscheibe zugeklebt werden (zu finden in der Betriebsanleitung Ihres Kfz).
Italien
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 80, Schnellstraßen 80, Autobahnen 100
Promillegrenze 0,5
Anhänger sind bis zu 2,5 m Breite erlaubt
Zulässige Längen: einachsichge Anhänger 6,5 m (Gespanne 14 m), zweiachsige Anhänger 8 m (Gespanne 15,5 m).
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Bei Sichtweiten unter 100 m darf überall nur noch 50 km/h gefahren werden (hohe Geldstrafen!).
- Alle nach hinten über das Fahrzeug hinausragende Ladungen müssen mit einer 50 x 50 cm groben, rot-weiß gestreiften Warntafel gekennzeichnet sein.
- In schlecht beleuchteten Tunnels und Gelerien ist das Abblendlicht einzuschalten.
- Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
- Privates Abschleppen auf der Autobahn ist verboten.
- Parkverbot besteht an schwarz-gelb markierten Bordsteinen sowie an gelb gekennzeichnet - z.B. für Taxis und Busse reservierten - Parkflächen.
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- Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprechanlage gestattet.
- Wenden, Rückwärtssetzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich, auf Autobahnauf- und -abfahren wird mit hohen Bußgeldern, of auch mit Fahrverboten geahndet.
- Bußgelder können auch verhängt werden, wenn Sie Fahrmanöver wie z.B. das Wechseln der Fahrspur oder das Anhalten nicht durch Blinken anzeigen.
- Parkverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit besonders hohen Geldbußen geahndet.
Jugoslawien
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 60, außerorts 80, Schnellstraßen 100, Autobahnen 100
Promillegrenze 0,5
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Beim Überholen muss während des gesamten Vorgangs geblinkt werden. Kolonnenspringen ist verboten.
- Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
- Beim Abschleppen muss an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein.
- Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet und ein Schadensprotokoll angefertigt werden.
- Fahrzeug mit auffälligen Schäden dürfen das Land nur mit polizeilicher Schadenbestätigung wieder verlassen.
Kroatien
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 80, Schnellstraßen 80, Autobahnen 80
Promillegrenze 0,5
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Ein Satz Glühlampen muss als Reserve mitgeführt werden.
- Beim Überholen mus swährend des gesamten Vorgangs geblinkt werden.
- Kolonnenspringen ist verboten.
- Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
- Beim Abschleppen muss an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein.
- Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden.
- Fahrzeuge mit auffälligen Schäden dürfen das Land nur mit polizeilicher Schadenbestätigung wieder verlassen.
Luxemburg
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 75, Autobahnen 90
Promillegrenze 0,8
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Parkverbot besteht an Bordsteinen mit einer gelben Linie.
- Polizeibeamte können von Ausländern an Ort und Stelle Bußgelder erheben.
Niederlande
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 80, Schnellstraßen 80, Autobahnen 80
Promillegrenze 0,5
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Auf mit "B" beschilderten Straßen dürfen nur Fahrzeuge bis max. 2,2 m Breite fahren.
- Die Straßenbahn hat Vorfahrt an Kreuzungen von gleichberechtigten Sraßen.
- An Kreuzungen ohne Beschilderung gilt "rechts vor links", aber Schnellverkehr hat Vorrang vor langsamen Verkehr (Mopeds, Mofas und Fahrräder sind nicht vorfahrtsberechtigt).
- Parken an gelben Bordsteinkanten ist verboten.
- Für Parkverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen werden wesentlich höhere Bußgelder erhoben als in Deutschland.
Norwegen
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 60/80, Schnellstraßen 60/80, Autobahnen 60/80. 60 km/h gilt für Gespanne mit ungebremstem Anhänger, wenn das Aktuelle Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 300 kg beträgt.
Promillegrenze 0,2
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Auch am Tag muss mit Abblendlicht gefahren werden.
- Der Kreisverkehr hat Vorfahrt.
- Die Straßenbahn hat Vorfahrt.
- Bootsanhänger dürfen maximal 2,55 m breit sein. Ist der Anhänger über 2,3 m breit und zudem der Breitenunterschied zwischen Zugfahrzeug und Anhänger größer als 50 cm, müssen an beiden Außenspiegeln in Fahrtrichtung euronormgerechte, weiße Rückstrahler angebracht werden.
- Beachten Sie die Wildwechsle-Warnschilder: Rentiere oder Elche überqueren häufig - und vor allem in der Dämmerung - die Straßen. Benachrichtigen Sie nach einem Wildunfall, bei dem ein Tier verletzt oder getötet wurde, unverzüglich die nächste Polizeidienststelle.
- Für Fahrzeuge ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist das Mitführen von Schneeketten Pflicht, und zwar dann, wenn damit zu rechnen ist, dass Sie auf verschneiten oder vereisten Straßen fahren müssen.
- Die Bußgelder für Verkehrsübertretungen liegen erheblich über den deutschen. Insbesondere Geschwindigkeits- und Alkoholdelikte werden drastisch geahndet.
Österreich
Höchstgeschwindigkeiten in km/h:
Gespann bis 3,5 t - innerorts 50, außerorts 100, Autobahnen 100
Gespann über 3,5 t - innerorts 50, außerorts 60, Autobahnen 70
Gespann bis 3,5 t: mit leichten Anhängern bis 750 kg, Zugfahrzeug maximal 3,5 t zul. Gesamtgeschicht; mit Anhängern über 750 kg außerorts 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h
Promillegrenze 0,5
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Im Bereich von 80 m vor und nach einem Bahnübergang darf nicht überholt werden.
- Vorfahrtsberechtigte verlieren durch Anhalten die Vorfahrt.
- An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind.
- In den meisten Städten gelten Kurzparkzonen-Regelungen, auf die nur am Beginn und Ende des Parkbereiches durch ein Schild hingewiesen wird. Handelt es sich um ganze Stadtgebiete, werden die einzelnen Zonen nicht angezeigt. Die Parkscheine (max. Geltungsdauer 3 Std.) sind an Automaten, an Tankstellen, in Trafiken (Tabakläden) und beim ÄAMTC erhältlich. Das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben. Am eingeschränkten Halteverbot - mit Ausnahme von Kurzparkzonen - darf bis zu 10 Miuten gehalten werden. Gelbe Zickzacklinien am Fahrbahnrand bedeuten Halte- und Parkverbot.
- Kindern ist immer das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.
- Telefonieren während der Autofahrt ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Vekehrszuwiderhandlungen können an Ort und Stelle mit einem sog. Organmandat (Verwarnungsgeld) bis zu 36 Euro geahndet werden.
- Schwerwiegendere Verstöße wie z.B. Alkoholdelikte werden angezeigt.
- Rechtskräftige Strafverfügungen oder Bußgeldbescheide ab 25 Euro können auch in Deutschland vollstreckt werden.
Polen
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 60, außerorts 60, Autobahnen 70
Promillegrenze 0,2
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Überholen im Bereich von Kreuzungen ist verboten.
- Straßenbahnen haben Vorfahrt an Kreuzungen und gleichrangigen Straßen.
- Halteverbot gilt 100 m vor und nach Bahnübergängen.
- Ab 1. Oktober bis Ende Februar muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden.
- Telefonieren mit Mobiltelefonen während der Fahrt ohne Freisprechanlage ist verboten.
- Jeder Unfall ist der Polizei zu melden.
Portugal
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 70, Autobahnen 100
Promillegrenze 0,5
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Fahrer, die den Führerschein noch kein ganzes Jahr besitzen, dürfen höchsten 90 km/h fahren.
- Vorfahrtsregel: "Rechts vor links", jedoch haben motorisierte Fahrzeuge immer Vorfahrt vor Radfahrern und Fuhrwerken.
Rumänien
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 90, Autobahnen 100
Promillegrenze 0,0
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Bei Unfällen ist immer die Polizei zu verständigen.
- Ein- und Ausfuhr von Treibstoffen in Kanistern ist verboten.
- Überholverbot auf Brücken.
- Telefonieren während der Fahrt ist ohne Freisprechanlage verboten.
- Es muss ganzjährig mit Licht gefahren werden.
Schweden
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 80, Schnellstraßen 80, Autobahnen 80
Außerorts, auf Schnellstraßen und auf Autobahnen jedoch bei ungebremsten Anhängern Tempolimit von 50 km/h, wenn der Anhänger beladen ist und sein Zulässiges Gesamtgewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt, der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt.
Promillegrenze 0,2
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Auch am Tag muss mit Abblendlicht gefahren werden.
- Die Straßenbahn hat immer Vorfahrt.
- Auf manchen Straßen gibt es abschnittsweise einen besonders markierten rechten Fahrsteifen. Dieder dient dem bedarfsweisen Ausweichen vor schnelleren Fahrzeugen.
- Verkehrsschild weißes M auf blauem Grund (Mötesplats/Treffpunkt): steht meist an schmalen Straßen und bedeutet: Gegenverkehr beachten und gegebenenfalls nachfolgende Ausweichstelle benutzen!
- Eine durchgehende, gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet "Halteverbot".
- Eine gestrichelte, gelbe Linie oder eine gelbe Zickzacklinie am Fahrbahnrand bzw. unser Schild eingeschränktes Halteverbot dedeuten "Parkverbot".
- In größeren Städten gelten oft Sonderregelungen für Halten und Parken sowie für die Aufstellung und Markierung der Schilder. Fragen Sie bei Unklarheiten an Ort und Stelle nach.
- Achten Sie auf Wildwechsel, vor allem in der Dämmerung. Bekannte Wildwechsel sind ausgeschildert. Wurfde bei einem Unfall mit Wildtieren das Tier verletzt oder getötet, müssen Sie unverzüglich die Polizei benachrichtigen.
- Bußgelder für Verkehrsverstöße sind höher als bei uns. Geschwindigkeitsdelikte werden streng geahndet.
- Alkoholdelikte können schneller als bei uns mit hoher Geldbuße, Haftstrafe und Führerscheinentzug belegt werden.
Schweiz
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 80, Schnellstraßen 80, Autobahnen 80
Übersteigt das zulässige Gesamtgewicht des Anhänger 1.000 kg, ist außerorts nur 60 km/h erlaubt.
Promillegrenze 0,8
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen Vorfahrt.
- In Tunnels Abblendlicht einschalten.
- Gelbe kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot; an gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halteverbot.
- Auf Bergstraßen muss gegebenenfalls das abwährts fahrende Fahrzeug rechtzeitig anhalten.
- Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.
- Telefonieren während der Autofahrt ist nur mit einer Freisprechanlage erlaubt.
- Schwere Verkehrsverstöße, auch Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte, werden mit besonders hohen Bußgeldern geahndet.
Slowakische Republik
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 60, außerorts 90, Autobahnen 130
Promillegrenze 0,0
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Telefonieren mit Mobiltelefonen während der Fahrt ist ohne Freisprechanlage gesetzlich verboten.
- Vor Bahnübergängen beträgt das Tempolimit 30 km/h.
- Abbiegende Straßenbahnen haben Vorfahrt.
- Unfälle sind der Polizei zu melden, am Unfallort darf nichts verändert werden.
- Beim Parken muss ein mindestens 3 m breiter Fahrsteifen für jede Fahrtrichtung frei bleiben. Zwischen parkendem Kfz und traßenbahn muss ein Abstand von 3,5 m eingehalten werden.
- Auf Brücken und bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen, Tunnels und Unterführungen besteht Park- und Halteverbot.
- Parkverbot gilt auch bei gelben durchgehenden oder unterbrochenen Linien am Fahrbahnrand.
Slowenien
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 80, Schnellstraßen 80, Autobahnen 80
Promillegrenze 0,5
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Tagsüber muss das Abblendlicht eingeschaltet sein.
- Bei jedem Zurücksetzen des Fahrzeugs muss die Warnblinkleuchte betätigt werden.
- Schul- und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
- Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden.
- Kolonnenspringen ist verboten.
- Ein Satz Glühlampen muss als Reserve mitgeführt werden.
- Zwischen 15. November und 15. März müssen Fahrzeuge entweder mit Winterreifen auf den Antriebsrädern oder Mit Radialreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe auf allen Rädern ausgerüstet sein.
- Beim Abschleppen muss an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des geschleppten Kazf ein Warndreieck angebracht sein.
- Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Sachschäden entstanden, sind der Polizei zu melden. Bei Bagatellschäden kann davon abgesehen werden.
- Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung (Portrdilo) das Land wieder verlassen.
- Die Geldbußen bei Verkehrsverstößen sind meist deutlich höher als in Deutschland.
Spanien
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 70, Schnellstraßen sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung 80, autobahnähnliche Straßen/ Autobahnen 80
Promillegrenze 0,5
Besondere Verkehrsbestimmungen:
- Überholverbot besteht 100 m vor Kuppen sowie auf Straßen, die nicht auf mindestens 200 m zu überblicken sind.
- Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.
- Das Mitführen von Ersatzglühlampen ist vorgeschrieben.
- Telefonieren während der Fahrt ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Verkehrsverstöße, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte, erden mit hohen Geldbußen geahndet.
Tschechische Republik
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 80, Schnellstraßen 130, Autobahnen 130
Promillegrenze 0,0
Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:
- Während der Winterzeit (Oktober bis März) sind die Scheinwerfer den ganzen Tag über anzuschalten.
- Vor Bahnübergängen gilt ein Tempolimit von 30 km/h.
- Abbiegende Straßenbahnen haben Vorfahrt.
- Unfälle sind der Polizei zu melden; am Unfallort darf nichts verändert werden.
- Beim Parken muss ein mindestens 3 m breiter Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung frei bleiben. Zwischen parkendem Kfz und Straßenbahn muss ein Abstand von 3,5 m eingehalten werden.
- Park- und Halteverbot auf Brücken und bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen, Tunnels und Unterführungen.
- Gelbe durchgehende oder unterbrochene Linien am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot.
- Die Altstadt von Prag und andere Innenstädte sind als Parklizenzbereiche ausgewiesen. Innerhalb dieses Bereiches dürfen Sie Ihr Fahrzeug nur auf den mit einem blauben "P"-Schild gekennzeichneten Parkplätzen abstellen. Andere Parkmöglichkeiten, z.B. entlange den Gehsteigen, sind nur für Anwohner mit entsprechender Parklizenz.
Türkei
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 90, Autobahnen 120
Die Promillegrenze 0,5 gilt für Fahrer von Pkws ohne Anhänger. Am Steuer aller anderen Fahrzeuge besteht absolutes Alkoholverbot.
Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:
- Fahrradfahrer besteht Helmpflicht.
- Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Schäden entstanden, sind der Polizei zu melden.
- Für Schadenregulierung benötigen Sie ein Polizeiprotokoll.
Ungarn
Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50, außerorts 70, Kraftfahrstraßen 70, Autobahnen 80
Promillegrenze 0,0
Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:
- Außerhalb geschlossener Ortschaften muss ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.
- Vor Bahnübergängen gilt innerorts ein Tempolimit von 30 km/h und außerorts ein Tempolimit von 40 km/h; sie dürfen nur mit höchstens 5 km/h überquert werden.
- Überholen in Kurven, Auf Kreuzungen und Eisenbahnübergängen ist verboten.
- Gelbe Fahrbahnmarkierungen am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot.
- Verstöße gegen Halte- und Parkverbote werden streng geahndet und es wird sofort abgeschleppt.
- Jeder Unfall ist zunächst der Polizei und dann der gegnerischen Versicherung zu melden.
- Bei Verkehrskontrollen müssen auch die Ausweispapiere vorgezeigt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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